Behandlungsfehler, Kunstfehler, fehlgeschlagene Op

Behandlungsfehler, Kunstfehler, fehlgeschlagene Operation, Ärztepfusch – was nun?


Welchen Weg gehe ich?
Bekomme ich Schmerzensgeld und Schadensersatz – oder nehme ich hin, was geschehen ist?
Zweifel – Befürchtungen – fehlende Informationen
Während meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin für Patienten im Arzthaftungsrecht habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Schritt gegen seinen Arzt vorzugehen für viele Patienten eine sehr große Hürde ist. Berechtigt oder unberechtigt, Ihre Fragen hierzu müssen Ihnen von qualifizierter Seite beantwortet werden, damit SIE die Entscheidung treffen können, welchen Weg SIE wählen wollen.

Einige der typischen Fragen oder Überlegungen die Patienten immer wieder durch den Kopf gehen, oder die sie sich und auch mir stellen, wenn sie das Gefühl haben, dass irgendetwas bei der Behandlung/Operation „nicht richtig gelaufen“ ist, oder sie sogar ganz konkret wissen, dass ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, habe ich folgenden zusaammengestellt:
- Warum habe ich noch immer diese Beschwerden?
- Ist wirklich alles richtig gelaufen? (bei der Operation, bei der Behandlung, die richtigen Medikamente)
- Ich kann doch nicht gegen den Arzt vorgehen
- zu dem ich so großes Vertrauen habe!
- es ist der einzige Arzt, den es hier gibt, wo soll ich sonst hingehen? Es gibt
keinen anderen vor Ort.
- er hat es doch nicht absichtlich gemacht, alle machen mal Fehler.
- ich weiß es ja noch nicht wirklich, ob er etwas falsch gemacht hat,
womöglich behaupte ich etwas Falsches und am Ende habe ich nur meinen
guten Arzt verloren und viele Nerven gelassen
- mit wem kann ich das besprechen, an wen soll ich mich wenden?
- So ein langwieriges Verfahren stehe ich nicht durch, immer wieder damit konfrontiert zu werden, belastet mich zu sehr, ich will damit abschließen…
Sie sehen, Sie stehen mit Ihren Fragen nicht alleine da.
Es sind Überlegungen und Befürchtungen, über die nicht einfach hinweggegangen werden kann. Sie brauchen Antworten, einen Gesprächspartner, der Verständnis für Ihre Überlegungen hat und Ihnen gleichzeitig aber auch die Sicherheit geben kann, dass der Weg für den Sie sich dann entscheiden, der für Sie richtige Weg ist. Dies ist nur mit fundiertem Erfahrungs- und Fachwissen möglich. Als Rechtsanwältin, die sich seit Jahren mit dem Thema
- Behandlungsfehler auf Patientenseite -
beschäftigt, bin ich Ihre richtige Ansprechpartnerin.
Gerne können Sie mich anrufen und wir besprechen dann IHRE konkreten Fragen und Überlegungen. Diese erste telefonische Beratung, in der ich Ihnen auch den möglichen Ablauf zur Durchsetzung Ihre Ansprüche beschreiben würde, ist für SIE kostenlos.

Auf diesem Wege möchte ich Ihnen bereits einige Informationen und Gedankenanstöße mitgeben, die Ihnen helfen können ein wenig klarer zu sehen und vielleicht auch Bedenken zu beseitigen.
- Ziel eines jeden Arztes ist es, seinem Patienten zu helfen. Aber Ärzte sind auch nur Menschen und jedem Menschen können Fehler unterlaufen. Das ist menschlich.
Passiert einem Arzt ein Fehler, so kann dies sehr schwere Folgen für den Patienten haben. Dafür haben Ärzte eine Haftpflichtversicherung.
Diese Haftpflichtversicherung soll den bei einem Patienten entstandenen Schaden, wenn er durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde, finanziell ausgleichen, Ihren materiellen Schaden (Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Kosten für Klinikfahrten, Hilfskräfte, erforderliche Umbaumaßnahmen…) und immateriellen Schaden (z.B. Schmerzen, Verlust der Lebensqualität…), das Schmerzensgeld.
Es ist nicht Ihr Arzt der den Schaden bezahlt, sondern seine Haftpflichtversicherung.
Meine langjährige berufliche Erfahrung hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass es das Ziel einer jeden Haftpflichtversicherung sein muss, möglichst wenig, oder am besten gar nichts zu zahlen. Daher brauchen Sie eine auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, am besten eine Fachanwältin/Fachanwalt für Medizinrecht, die auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert ist, die Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung durchsetzt – nicht gegen Ihren Arzt persönlich. Mein Rat: Verhandeln Sie in solchen Fällen nicht selbst mit den Haftpflichtversicherungen, die Profis auf Ihrem Gebiet sind, wenn Sie Ihre Rechte und die Anspruchshöhe nicht genau kennen.

- Es ist niemandem geholfen, wenn Sie nur den Arzt wechseln und alles andere auf sich beruhen lassen.
Der Arzt erfährt niemals was passiert ist und kann, wenn es sich um einen Fehler handelt, nichts aus seinem Fehler lernen, dem nächsten Patienten geschieht das gleiche Schicksal, wie Ihnen.
Der Arzt sollte auf jeden Fall Kenntnis von dem Ergebnis seiner Behandlung/Operation erhalten.

- Meist hat man ja nur eine Vermutung, dass etwas falsch gelaufen ist und man möchte keine falschen Behauptungen aufstellen und keinem Unrecht tun.
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, tragen Sie Ihre Bedenken vor und bitten Sie dort eindringlich um die Erstellung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse in dem diese Vermutung untersucht wird. Diese Gutachten sind kostenlos.
Wenn die Krankenkasse ein solches Gutachten in Auftrag gibt, haben Sie sie entweder davon überzeugt, dass an Ihren Vermutungen oder den Ihnen widerfahrenen Ereignissen „etwas dran“ ist, oder Ihre nunmehr erforderliche Nachbehandlung ist mit hohen Kosten für die Krankenkasse verbunden, so dass diese in dem Gutachten überprüfen lassen will, ob die Kosten aufgrund eines Fehlers entstanden sind um sich gegebenenfalls an die Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses zu wenden um die durch einen Fehler für die Krankenkasse entstandenen Kosten von der Haftpflichtversicherung des Arztes erstattet zu bekommen. Beides wäre eigentlich ein Grund sich bereits jetzt, spätestens jedoch nach Erhalt des Gutachtens (! Egal zu welchem Ergebnis das Gutachten gekommen ist! ) an eine/n auf das Arzthaftungsrecht spezialisierte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu wenden. Denn auch wenn das Gutachten dazu kommt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, heißt das nicht, dass tatsächlich kein Behandlungsfehler bei Ihnen eingetreten ist.
Selbst wenn Sie den Inhalt oder das Ergebnis des Gutachtens selbst in Frage stellen, oder der/die spezialisierte Rechtsanwältin die Qualität des Gutachtens als Bearbeitungsgrundlage für gut erachtet, im Falle eines Rechtstreites wird das Gericht immer ein eigenes Sachverständigengutachten in Auftrag geben, welches dann die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung ist.
Gutachten weichen sehr häufig stark voneinander ab.
Woran das liegt, möchten Sie jetzt gerne wissen!
Hierfür kann ich Ihnen nur einige Vermutungen nennen:
-oft gibt es verschiedene Meinungen/Behandlungsmethoden bei denen man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, man traf auf die Vertreter der jeweils anderen Ansicht;
-der Wissensstand der Sachverständigen ist nicht der gleiche, sie haben nicht die gleiche Spezialisierung;
-leider gilt auch hier manchmal die Vermutung des Krähenprinzips: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Entscheidend ist, ob Sie dazu bereit sind mit hierauf spezialisierter Hilfe für Ihre bestehenden, oder möglicherweise bestehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu kämpfen.
Dies kostet Zeit, Geduld, Nerven und Geld (oder sie sind Rechtschutzversichert ).

Warum sollten sie trotz Ihrer Bedenken nicht untätig sein?
Erst wenn Sie sich wirklich gut informiert haben, und damit meine ich bei einer/m auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, sollten sie die Entscheidung fällen, ob sie Ihre (möglichen) Ansprüche abklären lassen und geltend machen wollen, Lohnt sich der Aufwand? Welche Chancen, Schwierigkeiten bestehen? Was kostet es? Wer kann sie neben der anwaltlichen Beratung unterstützen.
Ihr möglicher Einwand, dass es Ihnen heute ja wieder viel besser geht, ist hierfür nicht allein entscheidend. Es gibt Schäden, deren endgültige Folge für Sie und Ihr zukünftiges Leben heute noch nicht absehbar sind. Oft kann der weitere Verlauf nicht vorhergesehen werden, z.B., sind Folgeschäden/Folgeoperationen möglich oder erforderlich, Operationen tragen Risiken in sich, die wir uns gar nicht vorstellen möchten. Sollte aber eines dieser Risiken oder ein unerwartete Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustandes eintreten, die Ihr Leben erheblich beeinträchtigen oder gar der „Fall X“ eintreten, und all dies auf einem Behandlungsfehler beruhen, dann sollten Sie und Ihre Familie abgesichert sein. Und spätesten hierfür lohnt es sich zu kämpfen. (Beispiele: Haushaltshilfe, Kinderbetreuung bei Bettlägerigkeit, Unterhalt bei Erwerbsunfähigkeit, behindertengerechtes Wohnen oder Umbau des Hauses…)
Die Entscheidung, ob dieser Kampf, der von manchen als Belastung, von anderen als Aufarbeitung mit der neuen Lebenssituation empfunden wird, sinnvoll ist, sollten Sie unbedingt mit einer/einem auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwältin oder Fachanwalt erörtern. Jeder Fall liegt ein wenig anders, die Erfahrungen der anderen Betroffenen helfen Ihnen daher leider nicht weiter.
Haben Sie Fragen, Bedenken oder Überlegungen rufen Sie mich gerne unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine Mail, ich rufe Sie dann zurück.
Rechtsanwältin Sabine Hauck,
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialisierung: Arzthaftungsrecht - ausschließlich auf Patientenseite

Telefon: 030 / 325 996 95
03378 / 5100 888
E-Mail:info@rhauck.eu
www.buerogemeinschaft-fuer-medizinrecht.de


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